Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen die von der Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH erbracht werden. Die Leistung der Firma ServiceKonzeptRuhr beinhaltet die Planung, Konzeption und Durchführung der Serviceabläufe für den Auftraggeber.
Vereinbarungen, insbesondere mündliche Absprachen und Zusicherungen, werden erst durch eine Bestätigung verbindlich.
Die Leistungen werden nach den organisatorischen Vorgaben des Auftraggebers unter Aufsicht und unter alleiniger Weisungsbefugnis der Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH erbracht.
Die Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH gestaltet seine Arbeitszeit und Tätigkeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßen – die Interessen des Auftraggebers angemessen wahrendem- Ermessen.
1. Mitarbeiter von ServiceKonzeptRuhr GmbH
1) ServiceKonzeptRuhr GmbH hat das alleinige Weisungs– und Direktionsrecht. Eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers findet nicht statt. Die Mitarbeiter unterliegen ausschließlich den Weisungen des Veranstaltungsleiters der Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH.
2) Für die Unterstützung durch unser Personal wird jede erste, wie auch jede einzelne Person als Veranstaltungsleiter berechnet.
3) Der Auftraggeber stellt das Vorhandensein von Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe sicher. Er verpflichtet sich, den Auftragnehmer als auch dessen Mitarbeiter am Einsatzort, vor Aufnahme der Tätigkeit auf spezielle Gefahren der Tätigkeit hinzuweisen und Maßnahmen zur Unfallvermeidung und Abwendung von Gefahren vorzuschlagen.
4) Für die Mitarbeiter der Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH, welche in Ihrem Auftrag auf einer Veranstaltung tätig sind, sollten alkoholfreie Getränke und nach einer gewissen Arbeitszeit eine kleine Mahlzeit zur Verfügung stehen.
Zeitpunkt, Ort und Dauer der Pausen ist vorher mit unserem Veranstaltungsleiter abzusprechen.
5) Den Mitarbeitern der Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH sollte ein geeigneter, abschließbarer Umkleideraum zur Verfügung stehen.
2. Haftung
ServiceKonzeptRuhr GmbH übernimmt keine Haftung aufgrund mangelndem oder unzureichendem Informationsfluss in Hinblick auf die Planung, Konzeption und Durchführung der Serviceabläufe.
Bei Beschädigung fremden Eigentums durch unsere Mitarbeiter haftet ServiceKonzeptRuhr GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3. Zubehör
Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Ausstattungsgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstätigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung.
Sämtliche von uns überlassenen Ausstattungsgegenstände, sowie Leergut sind innerhalb der vereinbarten Zeit im ordentlichen Zustand zurückzugeben. Beschädigte oder fehlende Ausstattungsgegenstände werden zum aktuellen Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
4. Zahlungsbedingungen und Geltungsdauer
1) Bei Neukunden werden bei Auftragserteilung 50% des Auftragswertes als A-Conto Zahlung fällig. Sollte nach Ablauf der A-Conto-Zahlungsfrist kein Zahlungseingang festgestellt werden, behalten wir uns vor, vom Auftrag zurückzutreten und Schadensersatz im Wege des entgangenen Gewinns geltend zu machen.
Sonstige Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in bar, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung zu leisten. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind vom Auftraggeber ab dem 15. Tag auf den Auftragswert Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten.
Bei einem zusätzlichen Schaden des Verzuges bleiben uns weitere Schritte vorbehalten.
2) Angebote der Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH sind unverbindlich, soweit kein anderer Zeitraum in den Angebotsunterlagen genannt wird.
3) Der Vertrag kommt für die Firma ServiceKonzeptRuhr GmbH und dem Auftraggeber rechtsverbindlich mit dem Zugang der Auftragsbestätigung zu Stande.
4) Mindesteinsatzzeit der Mitarbeiter beträgt 5 Stunden.
5) Die An- und Abfahrtszeit wird pro Mitarbeiter und Stunde mit 24 € berechnet.
6) Bei Stornierungen, welche 24 Std. vor Arbeitsbeginn erfolgen, wird eine 100% Personalaufwendung und bei 96 Std. vor Veranstaltungsbeginn eine 50% Personalaufwendung berechnet.
6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im Übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.